Für Kreditgeber von Unternehmen in Krisensituationen ist ein so genanntes Sanierungsgutachten oder Sanierungskonzept meist eine zwingende Voraussetzung, um eine weitere Unternehmensfinanzierung zu begleiten. Ohne die Fortführung oder Ausweitung der Finanzierung ist eine nachhaltige Sanierung und Restrukturierung in der Regel nicht umsetzbar. Ein Sanierungsgutachten oder Sanierungskonzept wird meist nach dem Standard 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S6) beziehungsweise nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Rechtsprechung) gefordert und erstellt. Im Ergebnis handelt es sich um eine objektive Stellungnahme eines neutralen Dritten, die für die Geschäftsführung und weitere beteiligte Stakeholder einen Weg für eine erfolgreiche Unternehmensfortführung aufzeigt und gleichzeitig einen Schutz vor möglichen Anfechtungs- oder Haftungsrisiken darstellt.
Wir als Unternehmensberatung für Restrukturierung und Sanierung bieten unseren Mandanten in der Krise durch fundiertes Know-How sowohl strategische als auch operative Unterstützung. Mit unserer langjährigen Beratungserfahrung im Bereich der Sanierung und Restrukturierung in zahlreichen Branchen schaffen wir Transparenz und Sicherheit hinsichtlich des benötigten Finanzierungsbedarfs und den Maßnahmen für eine erfolgreiche Krisenbewältigung ebenso wie in Bezug auf insolvenzrechtliche Fragestellungen. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Beratungsansatz, um Unternehmen bei deren Sanierung oder Restrukturierung zu unterstützen.