Unternehmen geraten selten über Nacht in eine Krise. Meist entsteht sie schleichend: steigender Liquiditätsdruck, unklare Wirtschaftlichkeit einzelner Geschäftsbereiche, gewachsene Strukturen ohne ausreichende Transparenz. Gleichzeitig wachsen die Erwartungen von Banken, Gesellschaftern und weiteren Stakeholdern. Und das oft schneller, als belastbare Entscheidungsgrundlagen vorliegen.
Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte schaffen Klarheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen fortführungsfähig ist, welcher Finanzierungsbedarf besteht und welche Maßnahmen realistisch und wirksam sind. Für Kreditgeber bilden sie regelmäßig die Grundlage, um über die Fortführung oder Ausweitung von Finanzierungen zu entscheiden.
Wir als Unternehmensberatung für Restrukturierung und Sanierung bieten unseren Mandanten durch fundiertes Know-How sowohl strategische als auch operative Unterstützung. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihr vertrauliches Erstgespräch.
Sanierungsgutachten und -konzepte
Sicherheit durch Struktur – unsere Vorgehensweise
Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte – Entscheidungsgrundlagen mit Substanz
Wir begleiten Unternehmen in dieser Situation mit strukturierter Restrukturierungs- und Sanierungsberatung – strategisch wie operativ. Unser Fokus liegt darauf, Komplexität zu reduzieren, Transparenz herzustellen und eine verlässliche Entscheidungsbasis für Management, Gesellschafter und Finanzierungspartner zu schaffen. Ohne die Fortführung oder Ausweitung der Finanzierung ist eine nachhaltige Sanierung und Restrukturierung in der Regel nicht umsetzbar. Kreditgeber, Gesellschafter und weitere Finanzierungspartner verlangen deshalb belastbare Entscheidungsgrundlagen. In der Praxis erfolgt dies meist über ein Sanierungsgutachten oder Sanierungskonzept nach dem Standard 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S6) beziehungsweise auf Basis der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Sanierung bedeutet Verantwortung. Unsere Aufgabe ist es, dafür eine verlässliche Entscheidungsbasis zu schaffen.
Jens Nagel
Geschäftsführender Gesellschafter
+49 7323 9649 83 j.nagel@nagel-beratung.deWir engagieren uns für Unternehmer und Unternehmen mit der Zielsetzung, deren Erfolg spürbar und nachhaltig zu steigern.
Sanierungsgutachten nach IDW S6 bzw. höchstrichterlicher Rechtssprechung
Sanierungsgutachten nach dem Standard der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW S6) und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellen explizite und umfangreiche Anforderungen an die Erstellung des Sanierungskonzepts.
Im Sanierungsgutachten wird der Plan für die erfolgreiche Unternehmenssanierung erstellt und mit Maßnahmen abgebildet, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Krisenbewältigung führen werden.
Im Ergebnis der Restrukturierungsberatung handelt es sich um eine objektive Beurteilung aus der Sicht eines neutralen Dritten, der die einzelnen Maßnahmen, den Unternehmensplan und die Aussicht auf eine erfolgreiche Unternehmenssanierung beurteilt.
Das Sanierungsgutachten stellt eine umfassende Analyse des gesamten Unternehmens dar und behandelt von den Krisenursachen bis zur Neuaufstellung und neuem Leitbild des sanierten Unternehmens alle Themen, die für die Beurteilung der Sanierungs- und Fortführungsfähigkeit notwendig sind.
Die Restrukturierung muss dabei bereits während der Gutachtenerstellung in Grundzügen erfolgen. Der Großteil der Restrukturierung erstreckt sich jedoch auf den Zeitraum nach der Erstellung des Konzepts beziehungsweise Gutachtens.
Zusätzlich zur reinen Erstellung des Gutachtens wird meist ein detailliertes Liquiditätsreporting betrieben, in dessen Rahmen auch wöchentliche Analysen zur insolvenzrechtlichen Zahlungsfähigkeit durchgeführt werden.
Sanierungskonzepte für Unternehmen in der Praxis
Sanierungsgutachten als Grundlage für die Fortführung der Finanzierung
Ein mittelständisches Produktionsunternehmen stand unter steigendem Liquiditätsdruck und zunehmenden Anforderungen der Banken. Fehlende Transparenz in einzelnen Geschäftsbereichen erschwerte fundierte Entscheidungen.
Restrukturierung mit klarer Perspektive für Management und Gesellschafter
Ein inhabergeführtes Dienstleistungsunternehmen sah sich mit rückläufiger Ertragskraft und gewachsenen Strukturen konfrontiert. Der Handlungsdruck nahm zu, belastbare Entscheidungsgrundlagen fehlten. Wir engagieren uns für Unternehmer und Unternehmen mit der Zielsetzung, deren Erfolg spürbar und nachhaltig zu steigern.
Team
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+49 7323 9649 83FAQ – Häufige Fragen rund um Sanierungsgutachten und -konzepte
Direkter Auftraggeber des Sanierungsgutachtens ist stets das zu sanierende Unternehmen, für das wir als Restrukturierungsberatung während der Gutachtenerstellung beratend zur Seite stehen. Trotz Beauftragung durch das Unternehmen muss der Gutachter objektiv und neutral in den Aussagen zur Sanierungsfähigkeit bleiben.
Das Sanierungsgutachten ist in der Regel für die Geschäftsführung sowie die Finanzierer des Unternehmens, zum Beispiel Banken, bestimmt, um den rechtlichen Anforderungen in Krisensituation Rechnung zu tragen und eine Unternehmensfortführung zu ermöglichen beziehungsweise das Sanierungskonzept aufzuzeigen. Vielfach sind die Adressaten jedoch auch weitere Stakeholder wie zum Beispiel Mitarbeiter, Lieferanten oder potenzielle Investoren.
Kern des Sanierungsgutachtens ist es, die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens in der Krise zu bestätigen und dafür geeignete Maßnahmen aufzuzeigen. Auf Basis dieses Gutachtens können bestehende und neue Finanzierer Finanzierungsentscheidungen treffen und dem Unternehmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung stellen und damit die Restrukturierung ermöglichen und die drohende Insolvenz abwenden.
Die Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 dauert zwischen 6 und 8 Wochen. Bei kleinen Unternehmen kann dieser Zeitraum u.U. kürzer sein, da sich die Analyse der Berater auf die Wesentlichkeit beschränken kann. Bei komplexen Unternehmensgruppen kann sich die Erstellung auch über einen deutlich längeren Zeitraum erstrecken.
Die Sanierungsabteilungen innerhalb von Banken verfügen über meist langjährige Erfahrung mit Unternehmensberatern, die im Bereich Sanierungs - und Restrukturierungsberatung über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen, um ein belastbares Sanierungsgutachten zu entwickeln. Daher empfehlen Banken meist bis zu drei verschiedene erfahrene Beratungen, zwischen denen das Unternehmen entscheiden kann.
Die Beteiligten unterscheiden sich je nach Fall und Umfeld des Unternehmens. Generell sind meist finanzierende Kreditinstitute, die Geschäftsführung, das Management, Eigentümer und weitere Stakeholder (bspw. Warenkreditversicherer, Finanzamt, etc.) involviert.
Zu Beginn senden wir dem Unternehmen eine umfassende Anforderungsliste zu. Dabei bilden Buchhaltungsdaten das Fundament der Gutachtenerstellung. Diese können meist beim Steuerberater angefragt werden. Weitere Daten umfassen das Marktumfeld, Lieferanten, Partner und Kundendateien und weitere Unternehmensinformationen, insbesondere zur aktuellen Liquiditätssituation und zu den künftigen Geschäftserwartungen des Unternehmens.
Dadurch, dass sowohl Aufarbeitung der Unternehmenshistorie als auch Planung und Neuaufstellung des Unternehmens viel Zeit erfordern, erhöht sich die zeitliche Beanspruchung der Geschäftsführung und der weiteren Führungsebene im Zeitraum der Erstellung enorm. Der Aufwand für die erfolgreiche Gutachtenerstellung sollte nicht unterschätzt werden, um den Projekterfolg nicht zu gefährden.