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Sanierungsgutachten und -konzepte

Für Kreditgeber von Unternehmen in Krisensituationen ist ein so genanntes Sanierungsgutachten oder Sanierungskonzept meist eine zwingende Voraussetzung, um eine weitere Unternehmensfinanzierung zu begleiten. Ohne die Fortführung oder Ausweitung der Finanzierung ist eine nachhaltige Sanierung und Restrukturierung in der Regel nicht umsetzbar. Ein Sanierungsgutachten oder Sanierungskonzept wird meist nach dem Standard 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S6) beziehungsweise nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Rechtsprechung) gefordert und erstellt. Im Ergebnis handelt es sich um eine objektive Stellungnahme eines neutralen Dritten, die für die Geschäftsführung und weitere beteiligte Stakeholder einen Weg für eine erfolgreiche Unternehmensfortführung aufzeigt und gleichzeitig einen Schutz vor möglichen Anfechtungs- oder Haftungsrisiken darstellt.

Wir als Unternehmensberatung für Restrukturierung und Sanierung bieten unseren Mandanten in der Krise durch fundiertes Know-How sowohl strategische als auch operative Unterstützung. Mit unserer langjährigen Beratungserfahrung im Bereich der Sanierung und Restrukturierung in zahlreichen Branchen schaffen wir Transparenz und Sicherheit hinsichtlich des benötigten Finanzierungsbedarfs und den Maßnahmen für eine erfolgreiche Krisenbewältigung ebenso wie in Bezug auf insolvenzrechtliche Fragestellungen. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Beratungsansatz, um Unternehmen bei deren Sanierung oder Restrukturierung zu unterstützen.

Sanierungsgutachten nach IDW S6 bzw. höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • Sanierungsgutachten nach dem Standard der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW S6) und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellen explizite und umfangreiche Anforderungen an die Erstellung des Sanierungskonzepts.
  • Das Sanierungsgutachten stellt eine umfassende Analyse des gesamten Unternehmens dar und behandelt von den Krisenursachen bis zur Neuaufstellung und neuem Leitbild des sanierten Unternehmens alle Themen, die für die Beurteilung der Sanierungs- und Fortführungsfähigkeit notwendig sind.
  • Im Sanierungsgutachten wird der Plan für die erfolgreiche Unternehmenssanierung erstellt und mit Maßnahmen abgebildet, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Krisenbewältigung führen werden.
  • Die Restrukturierung muss dabei bereits während der Gutachtenerstellung in Grundzügen erfolgen. Der Großteil der Restrukturierung erstreckt sich jedoch auf den Zeitraum nach der Erstellung des Konzepts beziehungsweise Gutachtens.
  • Im Ergebnis der Restrukturierungsberatung handelt es sich um eine objektive Beurteilung aus der Sicht eines neutralen Dritten, der die einzelnen Maßnahmen, den Unternehmensplan und die Aussicht auf eine erfolgreiche Unternehmenssanierung beurteilt.
  • Zusätzlich zur reinen Erstellung des Gutachtens wird meist ein detailliertes Liquiditätsreporting betrieben, in dessen Rahmen auch wöchentliche Analysen zur insolvenzrechtlichen Zahlungsfähigkeit durchgeführt werden.

Typische Inhalte eines Sanierungsgutachtens

  • Analyse der Gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen

  • Leistungswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Analysen

  • Bestimmung von Krisenstadium und -ursachen

  • Liquiditätsanalysen und Aussagen zur Zahlungsfähigkeit

  • Definierung von Strategie und Leitbild des sanierten Unternehmens

  • Ableitung und Definition von Sanierungsmaßnahmen

  • Integrierte Business Planung (GuV, Bilanz und Cashflow)

  • Gutachterliche Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit


FAQ

Wer ist der Auftraggeber des Sanierungsgutachtens?

Direkter Auftraggeber des Sanierungsgutachtens ist stets das zu sanierende Unternehmen, für das wir als Restrukturierungsberatung während der Gutachtenerstellung beratend zur Seite stehen. Trotz Beauftragung durch das Unternehmen muss der Gutachter objektiv und neutral in den Aussagen zur Sanierungsfähigkeit bleiben.

Warum empfehlen Banken eine Auswahl an Sanierungsberatungen?

Die Sanierungsabteilungen innerhalb von Banken verfügen über meist langjährige Erfahrung mit Unternehmensberatern, die im Bereich Sanierungs - und Restrukturierungsberatung über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen, um ein belastbares Sanierungsgutachten zu entwickeln. Daher empfehlen Banken meist bis zu drei verschiedene erfahrene Beratungen, zwischen denen das Unternehmen entscheiden kann.

Wer ist der Adressat des Sanierungsgutachtens?

Das Sanierungsgutachten ist in der Regel für die Geschäftsführung sowie die Finanzierer des Unternehmens, zum Beispiel Banken, bestimmt, um den rechtlichen Anforderungen in Krisensituation Rechnung zu tragen und eine Unternehmensfortführung zu ermöglichen beziehungsweise das Sanierungskonzept aufzuzeigen. Vielfach sind die Adressaten jedoch auch weitere Stakeholder wie zum Beispiel Mitarbeiter, Lieferanten oder potenzielle Investoren.

Wer ist an der Gutachtenerstellung beteiligt?

Die Beteiligten unterscheiden sich je nach Fall und Umfeld des Unternehmens. Generell sind meist finanzierende Kreditinstitute, die Geschäftsführung, das Management, Eigentümer und weitere Stakeholder (bspw. Warenkreditversicherer, Finanzamt, etc.) involviert.

Was können die Ergebnisse des Gutachtens der Beratung sein und wie geht es danach weiter?

Kern des Sanierungsgutachtens ist es, die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens in der Krise zu bestätigen und dafür geeignete Maßnahmen aufzuzeigen. Auf Basis dieses Gutachtens können bestehende und neue Finanzierer Finanzierungsentscheidungen treffen und dem Unternehmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung stellen und damit die Restrukturierung ermöglichen und die drohende Insolvenz abwenden.

Welche Daten benötigt der Sanierungsberater für die Erstellung des Gutachtens?

Zu Beginn senden wir dem Unternehmen eine umfassende Anforderungsliste zu. Dabei bilden Buchhaltungsdaten das Fundament der Gutachtenerstellung. Diese können meist beim Steuerberater angefragt werden. Weitere Daten umfassen das Marktumfeld, Lieferanten, Partner und Kundendateien und weitere Unternehmensinformationen, insbesondere zur aktuellen Liquiditätssituation und zu den künftigen Geschäftserwartungen des Unternehmens.

Wie lange dauert die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch eine Restrukturierungsberatung?

Die Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 dauert zwischen 6 und 8 Wochen. Bei kleinen Unternehmen kann dieser Zeitraum u.U. kürzer sein, da sich die Analyse der Berater auf die Wesentlichkeit beschränken kann. Bei komplexen Unternehmensgruppen kann sich die Erstellung auch über einen deutlich längeren Zeitraum erstrecken.

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand der Unternehmer während der Erstellung des Gutachtens entsteht?

Dadurch, dass sowohl Aufarbeitung der Unternehmenshistorie als auch Planung und Neuaufstellung des Unternehmens viel Zeit erfordern, erhöht sich die zeitliche Beanspruchung der Geschäftsführung und der weiteren Führungsebene im Zeitraum der Erstellung enorm. Der Aufwand für die erfolgreiche Gutachtenerstellung sollte nicht unterschätzt werden, um den Projekterfolg nicht zu gefährden.