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Sanierung erfordert Verbindlichkeit. Wir schaffen diese.

Mit fundiertem Know-How stehen wir Ihnen bei strategischem und operativem Restrukturierungsbedarf zur Seite.

Sanierungsgutachten (IDW S 6)

Unternehmen geraten selten über Nacht in eine Krise. Meist entsteht sie schleichend: steigender Liquiditätsdruck, mangelnde Wirtschaftlichkeit einzelner Geschäftsbereiche, gewachsene Strukturen ohne ausreichende Transparenz. Gleichzeitig wachsen die Erwartungen von Banken, Gesellschaftern und weiteren Stakeholdern. Und das oft schneller, als belastbare Entscheidungsgrundlagen vorliegen.

Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte schaffen Klarheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen fortführungsfähig ist, welcher Finanzierungsbedarf besteht und welche Maßnahmen realistisch und wirksam sind. Für Kreditgeber bilden sie regelmäßig die Grundlage, um über die Fortführung oder Ausweitung von Finanzierungen zu entscheiden. Zudem schaffen Sie für alle Beteiligten Klarheit und Verbindlichkeit.

Wir als Unternehmensberatung für Restrukturierung und Sanierung bieten unseren Mandanten durch fundiertes Know-How sowohl strategische als auch operative Unterstützung. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihr vertrauliches Erstgespräch.

Berater

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Jahre Erfahrung

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Branchen und Sektoren

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Projekte

Kompetenz in der Umsetzung – Ausgewählte Projekte

Sanierung bedeutet Verantwortung. Unsere Aufgabe ist es, dafür eine verlässliche Entscheidungsbasis zu schaffen.

Jens Nagel

Geschäftsführender Gesellschafter

+49 7323 9649 83 j.nagel@nagel-beratung.de

Unsere Leistungen für das Sanierungsgutachten IDW S 6

FAQ – Häufige Fragen rund um Sanierungsgutachten und -konzepte

Auftraggeber ist in der Regel das zu sanierende Unternehmen. Auch wenn das Gutachten häufig für Banken, Gesellschafter oder andere Stakeholder erstellt wird, bleibt die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit objektiv und neutral.

Adressaten sind meist Geschäftsführung, Gesellschafter und finanzierende Kreditinstitute. Je nach Situation können auch Warenkreditversicherer, Lieferanten, Investoren, Finanzamt oder weitere Stakeholder einbezogen werden.

Das Ergebnis ist eine belastbare Einschätzung zur Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Das Gutachten zeigt, welche Maßnahmen erforderlich sind, welcher Finanzierungsbedarf besteht und unter welchen Voraussetzungen eine Sanierung gelingen kann. Nach Abschluss des Gutachtens beginnt die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören häufig Liquiditätssteuerung, Maßnahmencontrolling, Reporting, Finanzierungsgespräche und laufende Abstimmung mit Stakeholdern.

Die Dauer hängt von Größe, Komplexität, Datenlage und Dringlichkeit ab. In vielen Fällen dauert die Erstellung etwa sechs bis acht Wochen. Bei kleineren Unternehmen kann der Zeitraum kürzer sein, bei komplexen Unternehmensgruppen deutlich länger.

Benötigt werden insbesondere Jahresabschlüsse, BWA, Summen- und Saldenlisten, Liquiditätsstatus, Planungsrechnungen, Darlehensunterlagen, Informationen zu Kunden, Lieferanten, Marktumfeld, Organisation und bestehenden Sanierungsmaßnahmen.

Banken arbeiten häufig mit Sanierungsberatungen zusammen, deren Erfahrung, Methodik und Gutachtenqualität sie aus früheren Verfahren kennen. Für Unternehmen bleibt entscheidend, eine Beratung auszuwählen, die fachlich geeignet, unabhängig und in der konkreten Situation handlungsfähig ist.

Der Aufwand ist in der Regel erheblich, weil Daten aufbereitet, Planungen abgestimmt, Maßnahmen entwickelt und Entscheidungen vorbereitet werden müssen. Eine enge Mitwirkung der Geschäftsführung ist entscheidend für Qualität und Geschwindigkeit des Gutachtens.

Das Sanierungskonzept beschreibt die wirtschaftliche Ausgangslage, Krisenursachen, Maßnahmen und Zielstruktur des sanierten Unternehmens. Das Sanierungsgutachten beurteilt zusätzlich, ob das Konzept aus neutraler Sicht plausibel ist und die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens nachvollziehbar begründet.

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